Verfasst von: hochzeitsblog in: 12. Oktober 2007
Hochzeitsbild auf eigener Homepage wurde verboten…
Urheberrechtsverletzung bei eigenen Bildern! Noch nie was von gehört?
Ein von einem professionellen Fotografen erstelltes Hochzeits-Foto, das auf der eigenen Homepage dargestellt wird, greift laut dem Landgericht Köln das Urheberrecht des Fotografen an, sofern keine Genehmigung vorliegt.
In einem Urteil des Gerichts, das die Tage bekannt gegeben wurde, muss ein Brautpaar, die Ihre Hochzeitsfotos veröffentlicht hatte, diese von der Homepage entfernen. Des Weiteren wurden erneute Veröffentlichungen verboten. Die Unterlassungsklage war von einer Inhaberin eines Fotostudios erhoben worden.
Hmm, also aufgepasst und das mal mit dem Fotomenschen absprechen! Auch Fotos in Foren einzustellen könnte nicht nur das Brautpaar, sondern auch den Forenbetreiber in eine Kosten falle tappen lassen.
Ich bin Fotograf und fotografiere regelmässig Hochzeiten. Hier sollte etwas genauer differenziert werden zwischen Nutzungsrecht und dem Urheberrecht. Das Urheberrecht lässt sich nämlich nicht übertragen. Auch wenn das einige Hochzeitsfotografen so kommunizieren.
Was die Nutzung betrifft (Bilder auf Homepage des Hochzeitspaares) so sollte das mit dem Fotografen abgesprochen werden. Jeder Fotograf kann sein Angebot und die damit verbundene Nutzung der Bilder selber bestimmen.
Da es sich bei der Veröffentlichung der Bilder auf dem Web nicht um eine kommerzielle Nutzung handelte, sehe ich das aber nicht so penibel wie der Fotograf beim obenstehenden Fall. Bei einem Rechtsstreit zählt dann aber wieder, falls nichts anderes vereinbaart wurde, das Urheberrecht. Und das ist wie erwähnt unverrückbar beim Fotografen – bis er das zeitliche segnet.
Zur aussage von Lars „…ansonsten kann der nämlich mit den Bildern machen, was er will“ Das stimmt nur bedingt. Die abgebildeten Personen haben auch Rechte (Persönlichkeitsrechte) Der Fotograf sollte Veröffentlichungen auf denen der Kunde abgebildet ist mit ihm absprechen. Oft ist dieser Sachverhalt in den AGBs des Fotgrafen geregelt, es empfiehlt sich also diese durchzulesen, bevor man den Auftrag unterzeichnet.
Carlo hat es ja schon ausgiebig erklärt. Jedoch sollte der Fotograf die Veröffentlichung nicht nur mit dem Kunden absprechen, er muß es sogar. (gilt jedenfalls in der BRD)
12. Oktober 2007 um 12:41
Wenn ich Bilder von uns machen lassen würde, zahl ich doch auch dafür. Dann kann ich das Bild doch verwenden, wofür ich will? Ich würde dieses Urteil anfechten!